Wer den Luftraum nutzt, muss wissen was er tut
Drohnen sind kein harmloses Spielzeug. Verkehrsminister Dobrindt fordert deshalb eine Registrierungspflicht für Modellflugzeuge und Dröhnchen, denn Multikopter sind bei weitem keine Drohnen in herkömmlichen Sinne.
Gemäß der neuer Drohnen-Verordnung benötigen alle Piloten, die eine Drohne mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm steuern, ab Oktober 2017 einen so genannten Kenntnisnachweis . Bei diesem handelt es sich um den Nachweis der Kenntnisse beim Umgang mit Drohnen bzw. unbemannten Fluggeräten. Ein solcher Kenntnisnachweis für Drohnen kann entweder durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen alternativ durch einen Luftsportverband (Modellflugverband) ausgestellt.
Update September 2017:
Nun wird alles gut, der lang diskutierte Kenntnissnachweis ist ab sofort für jeden der eine Maus bedienen kann, Online erhältlich!
In den USA wurde bereits Ende 2015 die Registrierpflicht für Drohnen ab einem Gewicht von etwa 250 Gramm eingeführt. Die Piloten müssen seitdem ihre Multikopter kennzeichnen und eine online Registrierung mit Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Fluggerät durchführen. In Deutschland möchte Herr Dobrindt eine ähnliche Regelung einführen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte im Dezember 2015: “Drohnen, die schwerer als 0,5 kg sind, sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können.” Auch hier sollen Kennzeichen und Adresse des Besitzers in einer Datenbank gespeichert werden um im Falle eines Deliktes den Pilot ausfindig machen zu können.
Leider macht Herr Dobrint dabei keinen Unterschied zwischen dem typischen Modellflieger der seinem Sport nachgeht, dem professionellen Luftfotografen der seine Bilder mit einem Multikopter erstellt noch zwischen dem 10 Jährigen der seinen DJI Phantom im eigenen Garten oder auf der nächst gelegenen Wiese fliegt.
Man mag von neu geplanten Regelungen, dem Drohnenführerschein, halten was man will, angesichts der steigenden Flugkörpern am Himmel erscheint eine neue Regelung sinnvoll, ob wir es wollen oder nicht. Neueinsteiger müssen sich auf jeden Fall mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen und diese einhalten!
Aufstiegsgenehmigung in Bayern
Seit 18.01.2016 ist in Bayern der gewerbliche Einsatz von unbemannten Luftfahrsystemen bis zu einer Gesamtabflugmasse bis 5 kg per Allgemeinverfügung zugelassen.
Sie müssten sich diese Allgemeinverfügung auf der Homepage der Regierung von Oberbayern herunterladen und die dort beigefügte Erklärung, dass Sie von der Allgemeinverfügung Gebrauch machen und die Datenschutzbestimmungen beachten. Diese Bestätigung müssen Sie uns schriftlich (im Original per Post) einsenden.
Zu beachten ist, dass o.g. eingestellte Allgemeinverfügung nur für den Zuständigkeitsbereich (Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) gilt. Sollten Sie auch in Nordbayern tätig sein, müssten Sie die selbe Prozedur auch beim Luftamt Nordbayern in Nürnberg machen.
Lassen Sie sich also nicht von irgendwelchen Zertifikaten und Hochglanzpapieren verwirren, zur Erlangung einer Aufstiegsgenehmigung in Bayern brauchen Sie diese nicht!
Update Januar 2019
Offensichtlich werden die ehemals günstigen reinen Prüfungen, für die man sich selbt vorbereiten muss, nicht mehr von allen LBA zertifizierten Stellen angeboten.
Globeflight bietet die reine Prüfung noch immer zum günstigen Preis von 139€ an! Folgen Sie dem Link unten…
Prüfung zum Kenntnisnachweis inkl. PDF zur Vorbereitung (90 min)
Hier eine paar aktuelle Artikel von unserem Verband DMFV zu diesem Thema:
Seit dem Bekanntwerden geplanter Einschränkungen für den Modellflugsport durch die Politik, engagiert sich der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) mit Nachdruck für den Erhalt dieser Sportart. Und das auf nationaler und europäischer Ebene. Dabei konnte der Verband erste Erfolge verzeichnen, die nur aufgrund seiner guten Vernetzung auf politischer Ebene und durch die breite Unterstützung an der Basis möglich wurden.
Am 25. Februar 2016 fand ein Gespräch des DMFV mit dem Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Michael Odenwald in Berlin statt.
In diesem Zusammenhang bittet der DMFV um die Meinung seiner Verbandsmitglieder: Wie würden Sie die angebotene Lösung über eine „Ausnahmeregelung“ bewerten? Wäre Sie unter gewissen Umständen für Sie akzeptabel?
Schreiben Sie Ihre Meinung an info@dmfv.aero oder per Post an Deutscher Modellflieger Verband, Rochusstraße 104-106, 53123 Bonn.
Seit dem 06. November 2015 gilt in Deutschland die neue Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund dieser Änderung ist die Absicht, die Luftverkehrsregeln europaweit zu vereinheitlichen und zu harmonisieren. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission am 26. September 2012 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 verabschiedet, in der auch allgemein gültige Luftverkehrsregeln in Form von „Standardised European Rules of he Air“ (SERA) enthalten sind. Ab dem 05. Dezember 2014 waren diese standardisierten europäischen Luftverkehrsregeln auch in Deutschland direkt anwendbar.